EINNEUBAU Architektur – Bestand, Genehmigungsplanung und Brandschutz. Architektur und Nutzungsänderungen im Bestand in Hamburg.

EINNEUBAU – Wenn Bestand kompliziert wird.

Im Bestand ist die Ausgangslage selten eindeutig. Gebäude wurden umgebaut, Nutzungen verändert, Genehmigungen fortgeschrieben oder eben nicht. Planunterlagen und tatsächlicher Bestand stimmen nicht immer überein. Und was einmal genehmigt wurde, ist nicht automatisch die Grundlage für das, was heute geplant werden soll.

Deshalb beginnt Genehmigungsplanung im Bestand mit einer Bestandsaufnahme auf mehreren Ebenen:

Was ist vorhanden?
Was ist genehmigt?
Welche Nutzung besteht – und welche soll künftig möglich sein?

Erst daraus lässt sich ableiten, welche bauordnungsrechtlichen und technischen Anforderungen durch eine Planung berührt oder neu ausgelöst werden.

Besonders deutlich wird das bei Nutzungsänderungen. Was im Grundriss zunächst nach einer überschaubaren Änderung aussieht, kann Auswirkungen auf Gebäudeklasse, Brandschutz, Rettungswege, Barrierefreiheit, Stellplätze oder technische Anforderungen haben.

Eine Nutzungsänderung ändert meistens mehr als nur die Nutzung.

EINNEUBAU Architektur bearbeitet diese Zusammenhänge nicht nacheinander, sondern gemeinsam. Bestand, Nutzung, Bauordnungsrecht und Brandschutz werden so früh zusammengeführt, dass Konflikte nicht erst im Genehmigungsverfahren sichtbar werden.

Daraus entsteht eine Planung, die nicht nur räumlich funktioniert, sondern auch genehmigungsfähig ist – einschließlich der notwendigen Abstimmungen mit Bauaufsicht und beteiligten Fachplanern.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Nutzungsänderungen und brandschutztechnisch anspruchsvollen Aufgaben im Bestand.

Denn die entscheidende Frage ist nicht nur, was man aus einem Gebäude machen möchte.

Sondern unter welchen Bedingungen man es machen kann.